Abmahnungen wegen Kündigungsbutton

Ab dem 1. Juli diesen Jahres müssen Plattformen und Unternehmen mit Online-Angeboten wie

  • Apps
  • Cloud-Speicher und Cloud-Computing
  • Software-as-a-Service, gemeinsame Nutzung von Video- und Audioinhalten sowie Textverarbeitung
  • E-Books
  • Online-Gaming
  • Streaming-Diensten
  • Messenger-Diensten
  • Soziale Netzwerken
  • Plattformen (Verkaufs-, Buchungs-, Vergleichs-, Vermittlungs- und Bewertungsplattformen)

die als sogen. „Dauerschuldverhältnisse“ ausgestaltet sind (also Angeboten, die wie ein Mietverhältnis „ständig weiterlaufen“), und für die der Kunde (= Verbraucher) bezahlen muss, einen Kündigungsbutton einrichten.

Jetzt haben Verbraucherzentralen damit begonnen, Unternehmen, dies dies noch nicht umgesetzt haben, abzumahnen. Neben unnötigem Ärger und Kosten kommt dadurch die Aufgabe auf Ihre Entwickler und Sie zu, dies schnellstmöglich umzusetzen.

Gerne unterstütze ich Sie dabei, einen Kündigungsbutton rechtssicher einzurichten, und berate Sie zu den Fragen, die sich Ihnen in diesem Zusammenhang stellen.

Noch ein Tipp, falls Sie eine Abmahnung erhalten: Unterschreiben Sie keine Abmahnung, die Sie zusammen mit der Unterlassungserklärung erhalten! Lassen Sie diese erst rechtlich prüfen! So können Sie Kosten und ggf. weitere Ordnungsgelder vermeiden.