Internetrecht

Internetrecht, Recht bzgl. E-Commerce, Recht bzgl. Online-Marketing

Wichtige Fragen zum Internetrecht, zum Recht bzgl. E-Commerce und zum Recht bzgl. Online-Marketing

Für das Internetrecht und das Recht bzgl. E-Commerce gelten ab dem 1. Januar 2022 neue Regeln. Welche Produkte werden hiervon erfasst? Was sind die Kernpunkte? In welchen sollten Unternehmen Ihre AGBs anpassen? Wie sind Web- und Online-Shops rechtssicher zu gestalten? Was ist beim Kündigungsbutton zu beachten?

  1. Webshops/Online-Shops rechtssicher einrichten
  2. rechtssichere Widerrufsbelehrungen, Informationspflichten des Unternehmers
  3. Verbraucherschutzvorschriften einhalten
  4. Erstellen und Überprüfen von AGBs (B2C und B2B)
  5. Gestaltung und Überprüfen von Nutzungsbedingungen
  6. Bestellstrecken rechtssicher gestalten
  7. Webseiten-Audits
  8. Unterstützung bei App-Entwicklung
  9. Verträge mit Dienstleistern
  10. Begleitung von Plattformen und Social-Media-Auftritten

    Weitere Informationen zu rechtlichen Anforderungen bei Social-Media-Auftritten finden Sie in dem folgenden News-Beitrag:

    Geschäftlich in den sozialen Medien – Impressum und Datenschutzerklärung ein MUSS |

  11. Schulungen zu Social-Media-Recht
  12. Beratung zu Themen des Online-Marketings
  13. Beratung zu den neuen Regelungen bzgl. digitaler Produkte und Dienstleistungen

    Weitere Informationen zu den neuen Regelungen bzgl. digitaler Produkte und Dienstleistungen finden Sie in den folgenden News-Beiträgen:

    Newsletter Dezember 2021 |

    Newsletter März 2022 |

  14. Vertretung vor Gericht und in Schiedsverfahren

Beispiele von Themen, die aufgrund der neuen Regelungen bzgl. digitaler Produkte und Dienstleistungen anzupassen sind:

  1. Kündigungsbutton

    Weitere Informationen zum Kündigungsbutton finden Sie in den folgenden News-Beiträgen:

    Studie: 6 von 10 Unternehmen setzen Kündigungsbutton nicht oder nicht richtig um |

    Urteil Landgericht München: Online-Kündigungen müssen ohne Login möglich sein (Kündigungsbutton) |

  2. Updatepflichten
  3. Anpassung AGBs

    Weitere Informationen zum Anpassungsbedarf bei AGBs aufgrund der neuen Regelungen bzgl. digitaler Produkte und Dienstleistungen finden Sie in den folgenden News-Beiträgen:

    Newsletter Dezember 2021 |

    Newsletter März 2022 |

Norman Stegemann - Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht im Rhein-Main-Gebiet (Frankfurt am Main, Königstein, Bad Soden)