IT-Recht, IT-Vertragsrecht, Outsourcing
Beratung zu wichtigen Verträgen im IT-Recht und Management von komplexen IT-Projekten
Der Begriff „IT-Verträge” und „IT-Recht” vermittelt den Eindruck, dass es sich hierbei um einen feststehenden Begriff handele und es somit klar umrissen sei, was hiermit genau gemeint sei. In Wahrheit beziehen sich diese Begriffe auf ein Gebiet, nämlich die „IT” (= Informationstechnologie), das sich sehr dynamisch verändert und ständig weiter entwickelt. Als aktuelle Beispiele seien nur KI und Metaverse genannt.
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Hard-, Software- und Serviceverträge
weitere Informationen zu diesen Verträgen finden Sie in dem folgenden News-Beitrag:
- Prüfen und Gestalten von AGBs
- IT-Projekt-Verträge mit diversen Methoden u.a. agil, Softwareanpassung und -implementierung
- Outsourcing
- Cloud-Verträge (SaaS („Software-as-a-Service”), IaaS (”Infrastructure-as-a-Service”), PaaS („Plattform-as-a-Service”)
- IoT („Internet of Things”)
- Blockchain
- Software-Vertrieb
- Open Source-Software
- Whitelable-Verträge
- Providerverträge
- F&E-Verträge („Forschungs- und Entwicklungsverträge”)
- Leistungsbeschreibungen und ihre Handhabung
- Wartungsverträge
- Pflegeverträge
- SLA („ServiceLevel Agreements”, „Vereinbarungen über die Beschreibung der Leistungsqualität”)
- NDA („Non-Disclosure-Agreements”, „Geheimhaltungsvereinbarungen”)
- Datenbank – und Softwareschutz
- Hinterlegung des Quellcodes (Escrow)
- Projektkrisen und deren Überwindung
- Mängel und Mängelrechte
- Haftungsfragen
- streitige Verfahren