IT-Recht

IT-Recht, IT-Vertragsrecht, Outsourcing

Beratung zu wichtigen Verträgen im IT-Recht und Management von komplexen IT-Projekten

Der Begriff „IT-Verträge” und „IT-Recht” vermittelt den Eindruck, dass es sich hierbei um einen feststehenden Begriff handele und es somit klar umrissen sei, was hiermit genau gemeint sei. In Wahrheit beziehen sich diese Begriffe auf ein Gebiet, nämlich die „IT” (= Informationstechnologie), das sich sehr dynamisch verändert und ständig weiter entwickelt. Als aktuelle Beispiele seien nur KI und Metaverse genannt.

  1. Hard-, Software- und Serviceverträge

    weitere Informationen zu diesen Verträgen finden Sie in dem folgenden News-Beitrag:

    Arten von IT-Verträgen (Teil 1) |

  2. Prüfen und Gestalten von AGBs
  3. IT-Projekt-Verträge mit diversen Methoden u.a. agil, Softwareanpassung und -implementierung
  4. Outsourcing
  5. Cloud-Verträge (SaaS („Software-as-a-Service”), IaaS (”Infrastructure-as-a-Service”), PaaS („Plattform-as-a-Service”)
  6. IoT („Internet of Things”)
  7. Blockchain
  8. Software-Vertrieb
  9. Open Source-Software
  10. Whitelable-Verträge
  11. Providerverträge
  12. F&E-Verträge („Forschungs- und Entwicklungsverträge”)
  13. Leistungsbeschreibungen und ihre Handhabung
  14. Wartungsverträge
  15. Pflegeverträge
  16. SLA („ServiceLevel Agreements”, „Vereinbarungen über die Beschreibung der Leistungsqualität”)
  17. NDA („Non-Disclosure-Agreements”, „Geheimhaltungsvereinbarungen”)
  18. Datenbank – und Softwareschutz
  19. Hinterlegung des Quellcodes (Escrow)
  20. Projektkrisen und deren Überwindung
  21. Mängel und Mängelrechte
  22. Haftungsfragen
  23. streitige Verfahren
Norman Stegemann - Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht im Rhein-Main-Gebiet (Frankfurt am Main, Königstein, Bad Soden)