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Mitte August hat das Kabinett den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Dieses Gesetz bezieht sich auf 1.) Änderungen im Kapitalmarktrecht (Stichworte: Mindestmarktkapitalisierung für Börsengang, „SPACS“ und Erleichterungen für Kapitalerhöhungen), 2.) Änderungen bei alternativen Finanzierungsformen (Stichworte: Haftung bei Crowdfunding, Bereichsausnahme bzgl. Finanzdienstleistungsverträge im AGB-Recht) und 3.) Verbesserungen der Bedingungen von Mitarbeiterbeteiligungen. In folgendem Beitrag stelle ich Ihnen nun diese neuen Regelungen betreffend Mitarbeiterbeteiligungen vor.
Kernpunkte
Die Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfs sind:
- Der Steuerfreibetrag wird von € 1.440 auf € 5.000 pro Jahr erhöht.
- Arbeitsentgelt kann weiterhin in Mitarbeiterbeteiligungen umgewandelt werden (bis zu einer Obergrenze von € 2.000 pro Jahr).
- Der Arbeitgeber kann die Haftung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin für die Steuer übernehmen.
- Die sog. „Dry-Income-Problematik“ wird durch eine erhebliche Ausweitung der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich von § 19a Einkommenssteuergesetz („EStG“) fallen, deutlich entschärft.
„Dry-Income-Problematik“ bedeutet, dass beschäftigte Mitarbeiter eines Unternehmens eine Beteiligung an diesem erhalten, Geld fließt zu diesen Zeitpunkt noch nicht. Trotzdem müsste der Mitarbeiter diesen „Vermögenszuwachs“ eigentlich versteuern. Um hier einen Ausgleich zu schaffen,wird die Steuer „in die Zukunft verschoben“, mit anderen Worten, sie muss zunächst nicht gezahlt werden.
Künftig fallen auch Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und Unternehmen, die bis vor 20 Jahren gegründet wurden, in den Anwendungsbereich von § 19a EStG. Deren Mitarbeiter können sich also auf den „Steueraufschub“ berufen.
- Die Besteuerung erfolgt
- bei Weitergabe an Dritte
- bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- automatisch nach 20 Jahren (nicht wie bisher nach 12 Jahren).
Ausblick
Im nächsten Beitrag werde ich diese neuen Regelungen vor dem Hintergrund der verschiedenen Formen der Mitarbeiterbeteiligung einordnen und kritisch analysieren. Zudem halte ich Sie über das parlamentarische Verfahren und mögliche Änderungen des Gesetzes auf dem Laufenden.