Wieder ist die EU Ausgangspunkt für ein neues Gesetz. In Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ist jetzt die Online-Gründung bei einer GmbH möglich. Ich stelle Ihnen hier die neue Regelung vor.
Kernpunkt
Kern der neuen Regelung ist es, dass GmbHs künftig online gegründet werden können. Dies ermöglicht das sogenannte „VIDEO-IDENT-VERFAHREN“ bei einem Notar. Dabei findet die Gründung vor einem Notar mittels Videokonferenz statt.
Die Notare akzeptieren die neuen Regelungen „notgedrungen“, da sie das Gesetz nicht mehr verhindern können. Bestrebungen, die noch weiterreichender digitalisieren möchten, stellen sie sich allerdings entgegen. Wichtig ist für sie, dass Gründer und Geschäftsführer sicher und zuverlässig zu identifizieren sind. Nur so kann das Vertrauen in das Handelsregister gestützt und Wirtschaftskriminalität verhindert werden, was vor allem bei Immobilienkäufen von Bedeutung ist.
Welche Kritik gibt es?
Kritik gibt es vor allem von denjenigen, denen diese Regelungen nicht weit genug gehen. Sie möchten noch mehr Bereiche des Gesellschaftsrechts digitalisieren. Sie verweisen darauf, dass man zwar online gründen kann, aber jede nachfolgende Änderung der Satzung dann doch wieder vor einem Notar vorgenommen werden muss. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, die typischerweise bei der Gründung mit beurkundet werden. Schließlich führt dies auch dazu, dass Aktiengesellschaften und GmbHs in diesem Punkt (ohne Grund) unterschiedlich behandelt werden.
Der Gesetzgeber hat auf diese Kritik reagiert und es u.a. möglich gemacht, dass Online-Gründungen auch bei einer Sachgründung erfolgen können und dass Erhöhungen oder Reduzierungen des Stammkapitals online beurkundet werden können. Diese Neuerungen treten jedoch erst ein Jahr später, also am 1. August 2023, in Kraft.
Fazit
Die Kontroverse um die Online-Gründung bei der GmbH ist meines Erachtens ein Nebenschauplatz. Ob man als Gründer den Termin mit dem Notar vor Ort oder per Videokonferenz wahrnimmt, ist für mich nicht entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, dass die bürokratischen Hürden gesenkt werden (z.B. durch nur einen Ansprechpartner bei Gründungen und nicht wie bisher durch viele verschiedene Behörden), die Finanzierung gesichert ist und insbesondere erfahrene Gründer und Mentoren mit den jungen Gründern in Kontakt gebracht werden und diese unterstützen.