Im Gegensatz zu den „normalen“ AGB für einen Online-Shop gibt es bei den AGB für Plattformen einige Besonderheiten. Diese gilt es zu berücksichtigen, um unnötige Risiken zu vermeiden und um sicherstellen, dass Sie über alle notwendigen Nutzungsrechte verfügen.
Plattformen ist (natürlich) ein Oberbegriff: Erfasst werden Verkaufs-, Buchungs-, Vergleichs-, Vermittlungs- und Bewertungsplattformen. Da z.B. Verkäufer und Käufer, Vermieter und Interessenten und andere Nutzer zusammengebracht werden, hat man es mit verschiedensten Vertragsbeziehungen zu tun, und zwar zum Einen zwischen den Nutzern und dem Plattformbetreiber und zum Anderen zwischen den Nutzern selbst.
Beispiel B2B-Plattform
Anhand des Beispiels einer B2B-Plattform möchte ich Ihnen die Grundstruktur verdeutlichen:

Daraus ergeben sich im Vergleich zu den AGB für einen Online-Shop verschiedene Besonderheiten wie z.B.
- Registrierungsprozess
- Identität Betriebe ungesichert
- Absicherung für Plattformbetreiber
- Nutzungsmöglichkeiten
- Zugangsdaten (Name, Passwort)
- Verhaltensrichtlinien
- Entfernen oder Sperren von Daten, Sperren von Profilen
- Nutzungsrechte, Freistellung
- Eingepflegte Daten von Nutzern
- Verfügbarkeit Plattform
- Abstimmung mit Regeln zur Gewährleistung und Haftung
Fazit
Die Besonderheiten bei den Plattform-AGB sind unbedingt zu berücksichtigen. Ansonsten drohen unnötige Risiken und Ihnen können notwendige Nutzungsrechte fehlen. Es empfiehlt sich daher, Ihre Plattform-AGB gleich von einem Experten in diesem Gebiet erstellen zu lassen. Oder – wenn Sie bereits über Plattform-AGB verfügen – sollten Sie diese im Hinblick auf die vielen Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung in letzter Zeit von einem Experten überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren lassen.