Einführung
Eine selbständige Tanz- und Bewegungstherapeutin hat sich vor mehreren Jahren eine Webseite für ihre verschiedenen Kursangebote erstellen lassen. Dafür hatte ihr ehemaliger Partner Fotografien inklusive der Nutzungsrechte aus verschiedenen Quellen gekauft. Zumindest kann sie sich daran erinnern, erreicht diesen Menschen aber nicht mehr. Heute besitzt sie weder Belege noch sonstige Informationen zu den Bild-Lizenzen.
Wie kann sie diese überprüfen und sich vor potentiellen Abmahnungen schützen? Und welche Angaben sind im Impressum ihrer Webseite notwendig?
Rechtlicher Hintergrund
Alle Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft Fotos jeder Art, Grafiken oder Illustrationen, selbst Standbilder aus Filmen oder Videos. Das Urheberrecht entsteht automatisch, es muss nicht in ein Register eingetragen werden. Und es bedarf auch keines Copyrightvermerkes.
Urheber sind z.B. Fotografen oder Grafiker. Die Fotografie darf also nur mit ihrem Einverständnis verändert werden.
Sowohl Privatleute als auch Gewerbetreibende müssen sich an das Urheberrecht halten; sei es auf einer Webseite, bei Drucksachen oder beim Veröffentlichen von Bildern auf einer Social Media-Plattform.
Die Fotografie kann 50 oder 70 Jahre geschützt sein. Die genaue Dauer hängt davon ab, ob die Fotografie durch ein sog. „Leistungsschutzrecht“ oder durch das Urheberrecht geschützt ist, mit anderen Worten – um es juristisch auszudrücken – ob es eine „schöpferische Höhe“ hat oder nicht. Ein Schnappschuss im Urlaub oder ein Produktfoto sind beispielsweise 50 Jahre geschützt, ein vom Grafiker gestaltetes Foto hingegen 70 Jahre.
Wenn Sie also ein Urlaubsfoto machen, sind Sie selbst der Urheber. An dem Foto, das Sie beim Fotografen erwerben, hat der Fotograf das Urheberrecht. Sie können das Foto jedoch lizenzieren (Stichworte: Lizenzvertrag, Laufzeit (wie lange soll die Lizenz gelten), räumliche Lizenz (Deutschland, EU oder z.B. der sog. „DACH“-Raum, also Deutschland, Österreich und Schweiz), Formate (Print oder Online) und die Lizenzhöhe, also die Vergütung).
Zudem muss der Fotograf natürlich genannt werden.
Und es kann Situationen geben, in denen man die Zustimmung verschiedener Rechteinhaber benötigt. Wenn Sie z.B. eine Fotografie von Otto‘s Ottifanten kaufen und Abzüge dieser Fotografie weiterverkaufen möchten, dann benötigen Sie zwei Zustimmungen und Lizenzen. Zum einen benötigen Sie die Lizenz vom Fotografen bezüglich der Fotografie, zum anderen die Lizenz von Otto Waalkes selbst bezüglich der Figur und der Grafik.
Am besten benutzen Sie also eigene Bilder. Sollten Sie kein Bild haben, das z.B. gut zu Ihrer Webseite passt, dann empfiehlt es sich, dieses von einem seriösen Anbieter (also z.B. eines Stockphoto-Anbieters wie Unsplash, Getty Images oder Shutterstock) zu beziehen, der die Angaben zur Lizenz möglichst gut sichtbar und transparent aufführt.
Recht am eigenen Bild
Neben den Lizenzen muss man jedoch noch einen anderen rechtlichen Aspekt berücksichtigen. Ein Beispiel: Bei Fotos Ihres Unternehmensgebäudes laufen Ihnen Ihre eigenen Mitarbeiter durchs Bild. Dann müssen Sie auch deren Einwilligung einholen. Denn jede Person hat ein Recht am eigenen Bild.
Dieses Thema begegnet Ihnen dann auch wieder in den Lizenzbedinungen der eben genannten Stockphoto-Anbieter. So heißt es z.B. bei Unsplash: „Note that the Unsplash License does not include the right to use: … People’s images if they are recognizable in the Photos.“ Einfach übersetzt heißt das, dass in der Lizenz von Unsplash nicht die Einwilligung von Personen enthalten ist, die im Foto erkennbar sind. Eigentlich müsste man noch die Zustimmung der jeweiligen Personen einholen, was in der Praxis jedoch nicht passiert.
Stockphoto-Anbieter
Mittlerweile gibt es viele Stockphoto-Anbieter mit „kosten- und lizenzfreien“ Bildern, die auch kommerziell genutzt werden dürfen und keine Quellenangaben benötigen. Bei größeren Anbietern wie Shutterstock und Getty sind diverse Angaben zur Bildquelle und den Fotografen verpflichtend und auch die Nutzungsrechte sind klarer definiert und getrennt, zum Beispiel nach Art, Dauer und Region der Nutzung.
Mit professionellen Fotografen vereinbaren Sie idealerweise die Nutzungsrechte individuell (vgl. Sie hierzu auch meine obigen Stichworte).
Beispiel
Zurück zu unserem Beispiel aus der Einleitung: Was macht jetzt die Tanz- und Bewegungstherapeutin? Wie klärt sie, wenn Sie sich bei von Ihr genutzten Bildern nicht mehr sicher ist, ob und wie sie lizensiert sind?
Hier gibt es die folgenden Optionen:
– Direkte Nachweise: Nehmen Sie Kontakt mit dem Menschen auf, der die Bilder eingesetzt oder bearbeitet hat. Gibt es noch Rechnungen oder sonstige Informationen zu den Bildlizenzen?
Praxistipp:
Egal, ob lizenzfrei oder lizenziert: Wenn Sie Bilder in irgendeiner Form abspeichern, sollten Sie immer einen Vermerk zur jeweiligen Lizenz machen. So stellen Sie sicher, dass niemand aus dem Unternehmen aus Versehen Bildrechte verletzt.
– Reverse Image Search über Google oder TinEye
Über einen Klick auf das Kamera-Symbol kann man eine Bild-URL eingeben oder ein Bild hochladen und bekommt dann angezeigt, auf welchen Seiten dieses Bild verwendet wird (nach dem Feld „Optisch ähnliche Bilder“ kommen „Seiten mit übereinstimmenden Bildern“).
Bei den Ergebnissen sollte man zunächst nach Stockphoto-Webseiten Ausschau halten, auf denen das Bild angeboten wird. Findet man es dort, kauft man im Zweifel erneut die Lizenz; bei Anbietern von kostenlosen, lizenzfreien Bildern schaut man sich die individuelle Lizenzierung genau an.
Im Impressum ist es zudem empfehlenswert, die Rechteinhaber und Lizenzgeber der einzelnen Fotos kurz aufzulisten. Damit diese dann wissen und nachvollziehen können, dass Sie deren Fotos ordentlich erworben haben.
Fazit
Wichtig ist, dass Sie sich mit dem Thema „Bildrechte“ auseinandersetzen. Um Streitigkeiten und Kosten zu vermeiden, müssen Sie die notwendigen Lizenzen ordentlich erwerben und in Ihrem Impressum die Rechteinhaber aufführen. Die Kopien der Lizenzvereinbarungen, die konkreten Informationen zu den Fotos und sonstige Nachweise sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren.