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Typische Klauseln, die in einem Term Sheet enthalten sind, sind z.B. Klauseln bezüglich des Verwässerungsschutzes, „Tag along“- und „Drag along“-Klauseln. Worum geht es in diesen Klauseln? Diese Klauseln stelle ich Ihnen in diesem Beitrag vor und gebe Ihnen Praxistipps für Ihre Verhandlungen bezüglich des Term Sheets.
Verwässerungsschutz
Beim Verwässerungsschutz müssen Sie sich die unterschiedlichen Perspektiven vergegenwärtigen, einmal die Sicht des Startups und dessen Gründer, zum Anderen die Sicht des Investors.
Sicht des Startups/der Gründer
Bei Einstieg eines Investors verringert sich die Beteiligung der Gründer an ihrem Startup.
Beispiel:
4 Gründer haben ihr Startup, eine GmbH, mit einem Stammkapital von € 50.000 gegründet. Damit sind die Gründer mit Geschäftsanteilen von je € 12.500 am Stammkapital beteiligt, also jeweils mit 12,5%. Wenn sich jetzt ein Investor beteiligen möchte und das Stammkapital z.B. auf € 100.000 erhöht wird, dann entspräche das Stammkapital von € 12.500 nur noch einer Beteiligung von 12,5%, es hätte sich also halbiert.
Verwässerung bedeutet also, dass der Anteil zwar der Höhe nach gleich bleibt (in unserem Beispiel also € 12.500 pro Geschäftsanteil), aber sich durch die Erhöhung des Stammkapitals prozentual verringert. Um hier auf unser Beispiel zurückzukommen, wären die Gründer statt mit 25% nur noch mit 12,5% an ihrem Startup beteiligt – entsprechend reduziert sich also auch die Einflussmöglichkeit auf das Startup.
Po Finanzierungsrunde geht man üblicherweise von einer Verwässerungsqutoe von 15% – 30% aus.
Sicht des Investors
Aus Sicht des Investors gilt das Interesse dem Schutz seines Investments. Wenn in einer späteren Finanzierungsrunde das Startup z.B. geringer bewertet wird, dann hätte der Investor seine Anteile zu teuer „eingekauft“ (1. Stichwort: „Down Round“).
Beispiel:
Ein Startup wird mit 2 Millionen Euro bewertet. Der Investor A investiert 200.000 € und erhält dafür 10 % der Anteile. Die Geschäfte des Startups entwickeln sich in der Folge aber nicht so gut wie geplant, so dass das Startup in der nächsten Finanzierungsrunde nur noch mit1 Million Euro bewertet wird. Investor B erhält in dieser Finanzierungsrunde für „nur“ € 100.000 ebenfalls 10 % der Anteile. Aus Sicht des Investors A ist dies (natürlich) nachteilig, da er – im Vergleich zur 2. Finanzierungsrunde – seine Anteile „zu teuer“ erworben hätte. Da er aber ein großes Interesse daran, sein Investment zu schützen, kann er dies z.B. durch eine sogen. „Down-Round-Protetion-Clause“ erreichen. Diese Klausel stellt ihn dann so, wie er stünde, wenn er seine Anteile zu den Konditionen der 2. Finanzierungsrunde erworben hätte.
In unserem Beispiel erhielte Investor A dann weitere 10 % der Anteile, da er für 200.000 € insgesamt 20 % der Anteile an dem Startup erworben hätte, wenn er auch in der 2. Finanzierungsrunde investiert hätte.
Das 2. Stichwort zum Thema „Verwässerungsschutz“ lautet Kapitalerhöhung.
Worum geht es? hier Wenn weitere Investoren sich an einem Startup beteiligen, „verwässern“ ihre Anteile das Investment des ersten Investors. Um dies zu vermeiden, hat der erste Investor ein Interesse daran, sich erneut an dem Startup zu beteiligen, um so seine Beteiligungsquote konstant zu halten.
Beispiel:
Wenn ein Investor und 3 Gründer mit jeweils 25 % an einem Startup mit einem Stammkapital von € 100.000 beteiligt sind, halten alle Gesellschafter jeweils 25.000 Geschäftsanteile.
Zum Hintergrund des Wertes der Geschäftsanteile: In der Praxis wird der Wert eines Geschäftsanteils üblicherweise auf den Nennwert auf € 1 festgelegt, so daß jeder Gesellschafter dann 12.500 Geschäftsanteile hielte. Es sind aber auch andere Stückelungen möglich, so z.B. 5 Geschäftsanteile im Wert von je € 2.500.
Wenn das Stammkapital jetzt auf € 200.000 erhöht wird, würden 12.500 Geschäftsanteile nur noch einer Beteiligungsquote von 12,5 % entsprechen (nicht wie zuvor 25 %). Wenn der Investor nun seine Beteiligungsquote konstant auf 25 % halten möchte, dann benötigt er ein Bezugsrecht für weitere 12.500 Geschäftsanteile. Dieses Bezugsrecht geht mit einer Beteiligung am Investment einher, mit anderen Worten, der Investor muss (natürlich) sein Investment entsprechen erhöhen.
Praxistipps:
Als Gründer bietet es sich an, zu versuchen, eine zeitliche Befristung oder eine Beschränkung auf die nächste Finanzierungsrunde in das Term Sheet „hinein“ zu verhandeln.
„Drag along“ -Klausel (Veräußerungspflicht)
Bei einer sogen. „Drag along“-Klausel handelt es sich um eine Veräußerungspflicht. Was bedeutet dies?
Der Investor kann ein großes Interesse daran haben, die Gründer zu verpflichten, bei dem Verkauf seiner Anteile auch die Anteile der Gründer mit zu verkaufen. Denn: bei dem Einstieg z.B. eines Konzerns möchte dieser nicht nur eine Minderheitsbeteiligung von 5 % oder 10 % erwerben, sondern möchte regelmäßig das Startup vollständig übernehmen.
Konkret bedeute eine solche Klausel eine Verpflichtung zum Verkauf der eigenen Anteile.
Praxistipps:
Um ihre eigene Beteiligung zu schützen, können Sie eine Mindestbewertung des Startups z.B. von 50 Millionen Euro vereinbaren oder eine zeitliche Befristung mit aufnehmen.
Aus Sicht der Gründer ist es auf jeden Fall sehr empfehlenswert, diese Klausel wirklich zu verstehen (insbesondere die wirtschaftlichen Konsequenzen für die eigenen Beteiligung und die Zukunft des eigenen Startups) und dann die Punkte, mit denen Sie Ihre Interessen schützen können, in das Term Sheet „hinein zu verhandeln“.
Eine solche Klausel könnte z.B. so aussehen:
„Die Mitveräußerungspflicht greift ein, wenn entweder (i) alle Investoren gemeinschaftlich oder (ii) die Gesellschafter, die zusammen mehr als 50 % der Geschäftsanteile halten, beabsichtigen, sämtliche ihrer Geschäftsanteile an einen Dritten zu verkaufen und/oder an diesen zu übetragen. Diese Mitveräußerungspflicht greift alledings erst dann ein, wenn eine Bewertung der Gesellschaft von mindestens 50 Millionen Euro zugrunde gelegt wird und erst nach dem 1. Januar 2025.”
„Tag along“ -Klausel (Veräußerungsrecht)
Entgegen der „Drag along“-Klausel, die eine Veräußerungspflicht darstellt, gewährt die sogen. „Tag along“-Klausel ein Veräußerungsrecht, mit anderen Worten, eine Option, die eigenen Anteile zu verkaufen. Wenn also ein Investor seine Anteile verkauft, dürfen die anderen Gesellschafter ihre Anteile ebenfalls zu den gleichen Konditionen verkaufen.
Beispiel:
Investor A und 3 Gründer sind an einem Startup mit jeweils 25% beteiligt. Einer der Gründer möchte seine 25 % an einen anderen Investor (Investor B) verkaufen. Dann hat jeder der anderen Gründer und Investor A mit einem solchen Optionsrecht die Möglichkeit, seine Anteile zu den gleichen Konditionen zu verkaufen, die Investor B dem Gründer gezahlt hat, also ebenfalls für 25% € 50.000.
Die genauen Rechte hängen von der konkreten Ausgestaltung der Klausel ab.
Um Missbrauch zu vermeiden, wird eine solche Klausel oft auch mit einem Vorkaufsrecht verknüpft.
Eine „Tag along“-Klausel könnte also z.B. so aussehen:
„Das Optionsrecht greift ein, (i) bei dem Verkauf, der Abtretung, Belastung oder sonstigen Übertragung von mindestens 50 % der Geschäftsanteile in einer oder mehreren zusammenhängenden Trans-aktion/-en, oder (ii) bei jedem Verkauf, jeder Abtretung, Belastung oder sonstigen Übertragung von Geschäftsanteilen in einer oder mehreren zusammenhängenden Transaktion/-en, die dazu führt, dass der Erwerber direkt oder indirekt erstmalig mehr als 50 % des dann bestehenden Stammkapitals oder der Stimmrechte der Gesellschaft halten. In diesem Fall kann jeder Gesellschafter, dem das Optionsrecht gewährt wurde, seine Geschäftsanteile an den Erwerber zu den selben Konditionen verkaufen und/oder übertragen, die der Erwerber den anderen Gesellschaftern gewährt hatte.”
Fazit
Bei Term Sheets, insbesondere im Bereich von Startup-Finanzierungen, handelt es sich um eine sehr speziellen Bereich von Finanzierungsverträgen. Ohne spezielles Wissen in diesem Bereich kann hier man leicht einen Fehler machen, der in der Folge sehr teuer werden kann. Deshalb empfiehlt es sich sehr, selbst man über keinen Verhandlungsspielraum bei den vom Investor vorgelegten Dokumenten verfügt, eine rechtliche Beratung durch eine in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie die Chancen und die Risiken richtig einschätzen und eine gute sowie wohl überlegte Entscheidung zugunsten Ihres Startups treffen.