AGB-Recht (B2C und B2B)

AGBs für Verbraucher (B2C) und Handel (B2B)

AGBs für Verbraucher (B2C) und Handel (B2B) individuell und rechtssicher prüfen und gestalten.

AGBs sind schnell weggeklickt und für viele nur das Kleingedruckte auf der Rückseite, doch in Wirklichkeit werden die wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien festgehalten. Aber worauf sollten Gründer beim Thema AGB besonders achten? Welche Klauseln sollten in Ihren AGBs unbedingt enthalten sein?

  1. AGBs für Online-Shops (Stichworte: Widerrufsbelehrungen, Informationspflichten des Unternehmers, rechtssicherer Bestellweg)
  2. AGBs für den stationären Handel
  3. AGBs fürs Auslandsgeschäft (Stichworte: UN-Kaufrecht, INCOTERMS)
  4. Plattform-AGBs (Verkaufs-, Buchungs-, Vergleichs-, Vermittlungs- und Bewertungsplattformen)

Weitere Informationen zu Plattform-AGBs finden Sie hier:

Professionelle Plattform-AGB – was hierfür wichtig ist

Beispiele von Klauseltypen:

  1. Abnahmeklauseln
  2. Auditklauseln
  3. Eigentumsvorbehaltsklauseln
  4. Freizeichnungsklauseln
  5. Gewährleistungsklauseln
  6. Haftungsausschlüsse und – beschränkungen
  7. Höhere-Gewalt-Klauseln
  8. Mediations- und Schlichtungsklauseln
  9. Wettbewerbsklauseln
  10. Zahlungsklauseln
Norman Stegemann - Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht im Rhein-Main-Gebiet (Frankfurt am Main, Königstein, Bad Soden)