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Ab Februar 2025 gelten neue Sätze bei der Einspeisevergütung und ZEREZ-Nutzungspflicht

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Ab Februar 2025 gelten bei der Einspeisevergütung neue Sätze. Diese richten sich nach der Größe der PV-Anlage und der Einspeiseart, ob es sich also um eine Teil- oder Volleinspeisung handelt.

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Im Einzelnen gelten die folgenden Sätze:

Maximale
Anlagenleistung
0 – 10 kWp
10 – 40 kWp
40 – 100 kWp
Vergütungssatz
Teileinspeisung
7,94 ct/kWh
6,88 ct/kWh
5,62 ct/kWh
Vergütungssatz
Volleinspeisung
12,60 ct/kWh
10,56 ct/kWh
10,56 ct/kWh

Diese Sätze gelten bis Ende August 2025. Danach sinken die Sätze um jeweils 1% pro Halbjahr.

Zudem gilt ab Februar 2025 eine ZEREZ-Nutzungspflicht. Diese Pflicht trifft Hersteller von Einheiten und Komponenten von elektrischen Erzeugungsanlagen wie z.B. PV-Anlagen und Batteriespeichern.

Bei ZEREZ handelt es sich um das „Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate”. Es ist also eine digitale Datenbank, in dem alle Zertifikate für Einheiten und Komponenten von Stromerzeugungsanlagen hinterlegt sind.

ZEREZ betrifft aber nicht nur die Hersteller, sondern jeden, der eine neue Energieerzeugungsanlage an das Netz bringen möchte, also jeden Betreiber einer PV-Anlage (unabhängig von deren Größe).

Künftig muss nur noch die ZEREZ-ID (= Registernummer bei ZEREZ) versendet werden. Konkret bedeutet dies: Künftig genügt die Angabe dieser Registernummer im Netzanschlussprozess und der Netzbetreiber kann die notwendigen Daten abrufen.

Der Zugriff auf die ZEREZ ist auch ohne Anmeldung auf dem Portal möglich. Lediglich zur Nutzung der weiteren Funktionen muss eine Anmeldung erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von ZEREZ unter den FAQ.