Letzten Freitag haben Bundestag und Bundesrat das sogen. „Solarpaket I” verabschiedet. Dabei handelt es sich um ein Bündel
von Gesetzesänderungen und Maßnahmen, das den Ausbau von PV-Anlagen erleichtern und beschleunigen soll. Neben Maßnahmen für
Wohngebäude, Balkonkraftwerke und Freiflächenanlagen beinhaltet das Paket auch Maßnahmen für Gewerbe, Handel und Anlagenbetreiber.
Nachfolgend gebe ich Ihnen einen Überblick über diese Maßnahmen.
Erleichterungen für PV-Anlagen auf Gewerbedächern
Die wichtigsten Erleichterungen sind:
Erhöhung der Einspeisevergütung um 1,5 ct/Kwh
Um Kostensteigerungen bei der Finanzierung und dem Bau von PV-Anlagen auszugleichen, erhöht sich die Einspeisevergütung künftig
um 1,5 ct/kWh. Dies betrifft Anlagen ab 40 Kilowatt („kW”) bis zu einer Größe von 750 Megawatt („MW”).
Erleichterung bei der Direktvermarktung
Bisher mussten Anlagen ab einer Größe von 100 kW selbst vermarktet werden („Direktvermarktung”). Künftig soll dies
nur noch Anlagen ab einer Größe von 200 kW betreffen. Bis zu dieser Anlagengröße können die Anlagenbetreiber ihre Überschüsse an die Netzbetreiber
weitergeben – dies allerdings ohne hierfür eine Einspeisevergütung zu erhalten, aber eben auch ohne Direktvermarktungskosten zahlen zu
müssen. Dies ist besonders für Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch interessant.
Erleichterung bei Anlagenzertifikaten
Anlagenzertifikate sollen künftig erst ab einer Leistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von 500 kW erforderlich sein.
Unterhalb dieser Schwelle soll ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifkate ausreichen. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für die
Datenbank geschaffen, mit der diese Einheitenzertifikate verwaltet werden.
Erleichterungen bei sogen. „Anlagenzusammenfassungen”
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG”) betrachtet unter bestimmten Voraussetzungen mehrere Anlagen als „eine” Anlage. Dies kann dazu führen, dass
die Anlage insgesamt die höheren Anforderungen für größere Anlagen erfüllen muss, auch wenn es sich dabei eigentlich um mehrere Anlagen handelt.
Das Solarpaket I schafft nun Ausnahmen für diese Situation und vereinfacht damit den Betrieb dieser Anlagen. Zudem wurden weitere Vereinfachungen
betreffend die Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften beschlossen.
Neues Modell bzgl. gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung
Dieses neue Modell ermöglicht die Weitergabe von Solarenergie innerhalb eines Gebäudes, unabhängig davon, ob es sich um mehrere private oder
gewerbliche Stromverbraucher handelt. Diese PV-Anlagen sind weitestgehendst von Lieferantenpflichten ausgenommen und insbesondere
von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit. Die Überschüsse werden nach dem EEG vergütet.
Weitere Maßnahmen, um Bau oder Betrieb von PV-Anlagen zu entbürokratisieren
Weitere Maßnahmen, um den Bau oder den Betrieb von PV-Anlagen zu entbürokratisieren, möchte ich Ihnen nachfolgend stichwortartig vorstellen:
Erleichterungen beim REPOWERING von Dachanlagen (damit können bestehende Anlagen erneuert werden, und zwar unabhängig
davon, ob ein Schaden vorliegt oder nicht)
Mieterstrom künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen gefördert (solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt)
Direktvermarktung bis 25 kW vereinfacht (technische Vorgaben gelockert)
Förderung von Anlagen im Außenbereich (bei sogen. "Solarstadl" wird der Stichtag auf den 1. März 2023 verschoben – damit können
Dächer von Gebäuden, die bereits vor diesem Zeitpunkt gebaut wurden, mit einer PV-Anlage versehen werden)
Ausgeförderte Anlagen können weiter betrieben werden (die bestehende Regelung, nach denen PV-Anlagen nach ihrem Förderende den
Marktwert des erzeugten Stroms erhalten, wird um 5 Jahre verlängert)
Sicherheiten bei Ausschreibungen künftig schneller erstatten (spätestens innerhalb von 3 Monaten)
Solarpaket I überwiegend positiv aufgenommen
Das Solarpaket I wird überwiegend positiv aufgenommen, u.a. von den Branchenverbänden.
Vereinzelt gibt es Kritik an bestimmten Maßnahmen. So wird u.a. kritisiert, dass der Schwellenwert, nach denen Ausschreibungen
verpflichtend sind, von 1 MW auf 750 kW gesenkt wird – dies sei ein Markthemmnis.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Solarpaket I (insbesondere zu PV-Freiflächenanlagen, Windkraft, Biomasse, Stromnetzen,
Netzanschlüssen und Speichern für Erneuerbare Energien) finden Sie unter diesem Link: